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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Vorstellung Projekt Ladeinfrastruktur Bahnhof durch die Inselwerke | ||||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 | 2020/FB2/093 | |||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Jahre 2020 und 2021 | 2020/FB2/094 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 2021 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.751.400 EUR 1.067.500 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.749.900 EUR 1.066.000 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.500 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 1.748.900 EUR 2.254.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 2.673.400 EUR 980.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von -924.500 EUR 1.274.400 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.
Nachrichtliche Angaben: 2020 2021
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.027.100 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo., Di., Do. und Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr Di. von 13.30 bis 18.00 Uhr Do. von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister
Siegel
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17.02.2020 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 2021 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.751.400 EUR 1.067.500 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.749.900 EUR 1.066.000 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.500 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 1.748.900 EUR 2.254.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 2.673.400 EUR 980.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von -924.500 EUR 1.274.400 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR. § 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR. Nachrichtliche Angaben: 2020 2021
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.027.100 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo., Di., Do. und Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr Di. von 13.30 bis 18.00 Uhr Do. von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister Siegel
Abstimmungsergebnis:
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18.02.2020 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 2021 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 1.751.400 EUR 1.067.500 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.749.900 EUR .066.000 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.500 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.748.900 EUR 2.254.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.673.400 EUR 980.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -924.500 EUR 1.274.400 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR. § 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.
Nachrichtliche Angaben: 2020 2021
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.027.100 EUR -6.025.600 EUR. Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo., Di., Do. und Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr Di. von 13.30 bis 18.00 Uhr Do. von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister Siegel
Abstimmungsergebnis:
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27.02.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 2021 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen b) von 1.751.400 EUR 1.067.500 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 1.749.900 EUR 1.066.000 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.500 EUR
c) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.748.900 EUR 2.254.500 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.673.400 EUR 980.100 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -924.500 EUR 1.274.400 EUR
festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR. Nachrichtliche Angaben: 2020 2021
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.027.100 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo., Di., Do. und Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr Di. von 13.30 bis 18.00 Uhr Do. von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister Siegel
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 9 | Bestätigung der Niederschrift vom 08.10.2019 - öffentlicher Teil | 2019/BSI/033 | |||||||||
N 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 08.10.2019 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 11 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 12 | Sonstiges | ||||||||||
N 13 | Schließen der Sitzung | ||||||||||