Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Vorstellung Projekt Ladeinfrastruktur Bahnhof durch die Inselwerke      
Ö 5  
Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2020 und 2021  
Enthält Anlagen
2020/FB2/093  
Ö 6  
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Jahre 2020 und 2021  
Enthält Anlagen
2020/FB2/094  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2020   2021

wird

 

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von  2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von      0 EUR    0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von    0 EUR    0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von         0 EUR    0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von        0 EUR    0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von           0 EUR    0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von        1.751.400 EUR 1.067.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von       1.749.900 EUR 1.066.000 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von      0 EUR    0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf          1.500 EUR        1.500 EUR

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von       1.748.900 EUR 2.254.500 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von       2.673.400 EUR    980.100 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von         -924.500 EUR 1.274.400 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                                          0 EUR                       0 EUR.

 

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                             0 EUR                      0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                  0 EUR                     0 EUR.                                                                  

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.

 

 

Nachrichtliche Angaben:      2020   2021

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich            0 EUR   0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  

  -6.027.100 EUR    -6.025.600 EUR.

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von  09.00 bis 12.00 Uhr

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

aus.

 

 

Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.

 

 

 

Hansestadt Anklam, den                                           

         Bürgermeister

 

 

 

 

 

      

 

     Siegel

 

 

 

 

   
    17.02.2020 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2020   2021

wird

 

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von  2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von      0 EUR    0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von    0 EUR    0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von         0 EUR    0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von        0 EUR    0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von           0 EUR    0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von        1.751.400 EUR 1.067.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von       1.749.900 EUR 1.066.000 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von      0 EUR    0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf          1.500 EUR        1.500 EUR

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von       1.748.900 EUR 2.254.500 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von       2.673.400 EUR    980.100 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

von         -924.500 EUR 1.274.400 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                                          0 EUR                       0 EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                             0 EUR                      0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                  0 EUR                     0 EUR.                                                                  

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.

 

Nachrichtliche Angaben:      2020   2021

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich            0 EUR   0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  

  -6.027.100 EUR    -6.025.600 EUR.

 

Hinweis:

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von  09.00 bis 12.00 Uhr

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

aus.

 

Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.

 

Hansestadt Anklam, den                                             

         Bürgermeister

     Siegel

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    18.02.2020 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2020   2021

wird

 

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von  2.151.900 EUR     1.666.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.151.900 EUR     1.666.000 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von      0 EUR   0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von    0 EUR   0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von         0 EUR   0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von        0 EUR   0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von           0 EUR   0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von        1.751.400 EUR    1.067.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von       1.749.900 EUR     .066.000 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von      0 EUR   0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf          1.500 EUR 1.500 EUR

 

 

 

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

von       1.748.900 EUR        2.254.500 EUR

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von       2.673.400 EUR           980.100 EUR

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von         -924.500 EUR        1.274.400 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                                          0 EUR              0 EUR.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                             0 EUR              0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                  0 EUR              0 EUR.

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.
 

 

Nachrichtliche Angaben:      2020  2021

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich            0 EUR  0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  

  -6.027.100 EUR   -6.025.600 EUR.

Hinweis:

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von  09.00 bis 12.00 Uhr

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

aus.

 

Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.

 

Hansestadt Anklam, den                                             

         Bürgermeister

     Siegel

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    27.02.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 27.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr    2020   2021

wird

 

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von    2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von  2.151.900 EUR 1.666.000 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von       0 EUR    0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von    0 EUR   0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von         0 EUR   0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von        0 EUR   0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von    0 EUR   0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

b)      von          1.751.400 EUR 1.067.500 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von         1.749.900 EUR 1.066.000 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von      0 EUR    0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf       1.500 EUR        1.500 EUR

 

c)      einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

von      1.748.900 EUR 2.254.500 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von      2.673.400 EUR    980.100 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von       -924.500 EUR 1.274.400 EUR

 

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf                                          0 EUR 0 EUR.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf                                                                             0 EUR  0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                  0 EUR  0 EUR.

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2016 betrug 1.374.245,71 EUR.

 

Nachrichtliche Angaben:      2020  2021

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

voraussichtlich       0 EUR 0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  

            -6.027.100 EUR    -6.025.600 EUR.

 

Hinweis:

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………… angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von  09.00 bis 12.00 Uhr

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

aus.

 

Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.

 

Hansestadt Anklam, den                                             

         Bürgermeister

     Siegel 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 7  
Informationen des Fachbereiches      
Ö 8  
Sonstiges      
Ö 9  
Bestätigung der Niederschrift vom 08.10.2019 - öffentlicher Teil  
2019/BSI/033  
N 10     Bestätigung der Niederschrift vom 08.10.2019 - nichtöffentlicher Teil      
N 11     Informationen des Fachbereiches      
N 12     Sonstiges      
N 13     Schließen der Sitzung