Beschlussvorschlag:
Hauptsatzung, neue Fassung §13 Absatz 3
(3) Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher erhalten eine monatliche funktionsbezogene
Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR.
Antrag:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1