Antrag:
Die Fraktion der CDU stellt folgenden Antrag zur o. a. Vorlage:
Der § 3 wird um Absatz 4 erweitert mit: ,,Jedes Mitglied der Stadtvertretung sowie die
sachkundigen Einwohner/innen haben das Recht, schriftliche Anfragen an den
Bürgermeister zu richten, die spätestens innerhalb von 14 Tagen zu beantworten sind.