Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:
den Beitrag für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gemäß § 3 (2) Pkt. 7 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Straßenausbaubeitragssatzung) der Fritz-Reuter-Straße – Anlage 2 im Wege der Kostenspaltung nach § 7 (3) KAG M-V i. V. m. § 6 der o.g. Satzung selbstständig zu erheben.
14.10.2015 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Ö 5 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:
den Beitrag für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gemäß § 3 (2) Pkt. 7 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Straßenausbaubeitragssatzung) der Fritz-Reuter-Straße – Anlage 2 im Wege der Kostenspaltung nach § 7 (3) KAG M-V i. V. m. § 6 der o.g. Satzung selbstständig zu erheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
1
Enthaltungen:
0
22.10.2015 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, den Beitrag für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung gemäß § 3 (2) Pkt. 7 der „Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen“ (Straßenausbaubeitragssatzung) der Fritz-Reuter-Straße – Anlage 2 im Wege der Kostenspaltung nach § 7 (3) KAG M-V i. V. m. § 6 der o.g. Satzung selbstständig zu erheben.