Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
Datum: Di, 13.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses über die Auflösung der Gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGE) und Bestellung der Liquidatorin und Beschluss zur Änderung des Gesellschaftervertrages  
2015/BM/019  
    VORLAGE
   

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hebt den Beschluss über die Auflösung der gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGe) und Bestellung der Liquidatorin vom 03.09.2015, Drucksache 2015/BM/007 auf.

 

  1. Die Stadtvertretung stimmt der Änderung des Gesellschaftervertrages der gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH wie folgt zu:

    Nach § 2 Absatz 13 wird Absatz 14 eingefügt mit folgendem Wortlaut

 

(14) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter

 

minderjähriger Flüchtlinge.

 

Der bisherige Absatz 14 wird sodann Absatz 15.

 

 

   
    13.10.2015 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
    Ö 4 - (offen)
   

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Vetter erhält Rederecht.

 

 

Herr Vetter informiert über die Lage der Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH Stand 09.10.2015:

-          Beschluss der SVV vom 03.09.2015 ist bisher  noch nicht in der Gesellschafterversammlung der gReGe beschlossen, weil die Gemeinde Kröslin noch nicht dem Liquidationsbeginn ab 01.01.2016 zugestimmt hat. Alle anderen Gesellschafter haben dem o. g. Liquiditätsbeginn zugestimmt.

-          Die Liquidation und geordnete Rückführung der Gesellschaft war seit Frühjahr/Sommer 2015 notwendig geworden, weil die Fallzahlen von der Bundesagentur für Arbeit für den MAE Bereich in der gReGe rückläufig waren. Die Folge dadurch wäre keine dauerhafte Deckung der Fixkosten.

-          Gegenwärtig – neue Sachlage:

gReGe könnte ab 01.11.2015 allein reisende minderjährige Flüchtlinge gemäß Jugendhilfegesetz begleiten. Auf Grund der zu erwartenden zukünftigen neuen Finanzlage der gReGe, könnte sich eine Liquidation der Gesellschaft erübrigen.

Im Objekt Mölschow könnten 3 Wohngruppen bis zu maximal 10 schul- und ausbildungspflichtigen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut werden.

Die Jugendlichen bekommen einen gesetzlichen Vertreter.

-          Auf Grund der vorliegenden Situation ist eine Änderung/Erweiterung der Satzung der gReGe sowie eine geänderte Beschlussvorlage der Hansestadt Anklam als Gesellschafter (siehe Vorlage 2015/BM/019) erforderlich.

Das Votum der Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder und der Gesellschafterversammlung liegt bezüglich der o. g. Änderungen vor (67 % -80 %).

-          Gegenwärtig wird von Seiten der gReGe ein neuer Wirtschaftsplan für die nächsten 5 Jahre erarbeitet. Dies ist notwendig, um die angedachte Erweiterung der Geschäftsfelder der gReGe zu sichern.

-          Stimmt die Mehrheit der Gesellschafter der Erweiterung der Geschäftsfelder der gReGe zu und liegt der Wirtschaftsplan für die nächsten 5 Jahre vor, kann die Gesellschafterversammlung einen Beschluss bezüglich der zukünftigen Geschäftsfelder  (4) fassen:               1. Betreuung MAE im 2. Arbeitsmarkt

2. Betreuung minderjähriger Jugendlicher gemäß Jugendhilfegesetz

3. usedom-aktiv.de (Schulklassenunterbringung und –betreuung bei 

    Klassenfahrten)

4. alternative Energieerzeugung

- Die Lage und Struktur der Immobilie in Mölschow lässt die Nutzung aller Geschäfts-

felder dauerhaft zu, auch wenn auf Grund der derzeitigen Integrationsnotwendigkeit

die Bundesagentur für Arbeit im Bereich MAE – 2. Arbeitsmarkt - umdenken muss.

 

Herr Brüsch nimmt ab 18.20 Uhr an der Ausschusssitzung teil. Somit sind 9 von 11 Ausschussmitglieder  anwesend.

 

Herr Vetter setzt seine Ausführungen fort:

Er erklärt, dass durch die Reduzierung der Mittel die gReGe in eine finanzielle Schieflage gerät. Aus diesem Grund ist es notwendig auf der nächsten Stadtvertreterversammlung entsprechende Beschlüsse zu fassen, die ein Weiterbestehen der gReGe zum Inhalt haben.

 

Herr Schülke merkt an, dass kein Finanzierungskonzept erkennbar ist. Er empfiehlt ein neues Konzept zu erarbeiten mit einer neuen Gesellschaft.

 

Herr Wachlin fragt an, ob die ehemaligen Mitarbeiter der gReGe überhaupt  eine Befähigung besitzen Kinder zu erziehen. Er zweifelt dies an.

 

 

 

 

Herr Schröder machte die Anmerkung, dass Zweifel angebracht sind und regte an, die Geschäftsleitung noch einmal anzuhören. Über eine Erweiterung des Gesellschaftsfeldes sollte nachgedacht werden.

 

Frau Hauptmann fragt an, woher das Geld für die Finanzierung des neuen Geschäftsfeldes kommt. 

 

 

Herr Schröder stellt den Antrag auf Grund der nächsten Aufsichtsratssitzung und der Dringlichkeit bis zur kommenden Stadtvertreterversammlung aussagefähiges Material zur Finanzierung der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, wenn möglich zu den Fraktionssitzungen.

 

Herr Wachlin schließt sich dem Antrag an.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zum o. g. Antrag:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

 

 

 

   
    22.10.2015 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hebt den Beschluss über die Auflösung der gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gReGe) und Bestellung der Liquidatorin vom 03.09.2015, Drucksache 2015/BM/007 auf.

 

  1. Die Stadtvertretung stimmt der Änderung des Gesellschaftervertrages der gemeinnützigen Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH wie folgt zu:

    Nach § 2 Absatz 13 wird Absatz 14 eingefügt mit folgendem Wortlaut

 

(14) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, hier insbesondere unbegleiteter

 

minderjähriger Flüchtlinge.

 

Der bisherige Absatz 14 wird sodann Absatz 15.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

5

 

 

 

Ö 5  
Zustimmung zur 2. Änderung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Amt Züssow und der Hansestadt Anklam hinsichtlich einer Beschulung in der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2015/BM/016  
Ö 6  
Anzeige der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2014 in das Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
2015/FB2/004  
Ö 7  
3. Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
2015/FB2/005  
Ö 8  
1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam
Enthält Anlagen
2015/FB2/006  
Ö 9  
1. Nachtragshaushalt 2015/2016 der Hansestadt Anklam (Reservebeschluss)  
2015/FB2/007  
Ö 10  
Inanspruchnahme gesperrter Mittel (Reservebeschluss)  
2015/BM/013  
Ö 11  
Haushaltssicherungskonzept HSK 2015
Enthält Anlagen
2015/FB2/008  
Ö 12  
Informationen des Ausschussvorsitzenden      
Ö 13  
Informationen des Sachgebietes      
Ö 14  
Sonstiges      
Ö 15  
Bestätigung der Niederschrift vom 14.07.2015 - öffentlicher Teil  
2015/SBS/001  
N 16     Bestätigung der Niederschrift vom 14.07.2015 - nichtöffentlicher Teil      
N 17     Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freier kultureller Aktivitäten      
N 18     Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freier sportlicher Aktivitäten      
N 19     Informationen des Ausschussvorsitzenden      
N 20     Informationen des Sachgebietes      
N 21     Sonstiges      
N 22     Schließen der Sitzung