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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre | 2015/FB2/002 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Gemäß § 51 Abs. 2 KV MV wird der Stadtvertretung anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.
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13.07.2015 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Gemäß § 51 Abs. 2 KV MV wird der Stadtvertretung anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.
Abstimmungsergebnis:
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13.07.2015 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | |||||||||||
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14.07.2015 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | |||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||
Beschlussfassung erfolgt durch SVV:
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 51 Abs. 2 KV MV wird den Ausschussmitgliedern anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.
Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales hat dazu keinen Beschluss zu fassen.
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16.07.2015 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 4 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||
Gemäß § 51 Abs. 2 KV MV wird der Stadtvertretung anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.
Hinweis der Schriftführung: Die Übersicht zur hauswirtschaftlichen Sperre wird als Anlage zur Niederschrift genommen.
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Ö 4 | Redaktionelle Korrekturen am Haushaltsbeschluss 2015/16 | 2015/FB2/003 | |||||||||
Ö 5 | Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016 | 2015/BM/001 | |||||||||
Ö 6 | Bestätigung der Niederschrift vom 15.06.2015 | ||||||||||
Ö 7 | Bestätigung der Niederschrift vom 22.06.2015 | ||||||||||
N 8 | Bestätigung der Niederschrift vom 15.06.2015 | ||||||||||
N 9 | Bestätigung der Niederschrift vom 22.06.2015 | ||||||||||
N 10 | Grundstück an der Mägdestraße - Abschluss Nutzungsvertrag | ||||||||||
N 11 | Schließen der Sitzung | ||||||||||