Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 13.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Achtung - geänderter Sitzungsort

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre  
Enthält Anlagen
2015/FB2/002  
Ö 4  
Redaktionelle Korrekturen am Haushaltsbeschluss 2015/16  
Enthält Anlagen
2015/FB2/003  
Ö 5  
Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016  
2015/BM/001  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Anklam stimmt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom

25.6.2015 zum Haushaltsplan 2015/16 uneingeschränkt zu. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Für das Jahr 2015

 

  1. Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
    Umschuldungen von 714.400 € wurde nur in Höhe von 400.400 € genehmigt. In einer Größenordnung von insgesamt 314.000 € werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung

(€)

Zuschuss Seesportclub

42100

7815900

2.000

0

-2.000

Zuschuss Kegelverein

42100

7815900

12.000

10.000

-2.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

7844000

300.000

200.000

-100.000

Nebenanlagen

Demminer Landstraße

54100

7853200

100.000

0

-100.000

Nebenanlagen
Friedländer Straße

54100

7853200

570.000

460.000

-110.000

gesamt

 

 

984.000

670.000

-314.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    17.165.000 € wurde nur in Höhe von 2.299.700 € genehmigt. In einer Größenordnung
    von insgesamt 14.915.000 € werden folgende Ansätze korrigiert:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

Ausbau Gellendiner Weg

640.000

  0

51102

Umbau lkareum

1.800.000

  0

21100

Neubau Grundschule

7.500.000

  0

42400

Sanierung Schwimmhalle

4.100.000

  0

54100

Ossietzkystraße, Ausbau Weg am Stadtpark

875.000

  0

gesamt

14.915.000

  0

 

 

3.      Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- 
fähigkeit von 3.729.524 € wurde nur in Höhe von 1.300.124 € genehmigt. Aufgrund
der sich damit ergebenden Liquiditätslücke in Höhe von 2.429.400 € hat der Bürgermeister gemäß § 51 (1) KV M-V über Auszahlungen in Höhe
von 1.686.481 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Die Stadtvertretung wurde gemäß § 51 (2) KV M-V darüber unverzüglich unterrichtet (siehe Vorlage 2015/FB2/002).

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Für das Jahr 2016

 

  1. Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschul-
    dungen von 3.397.100 €  bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes  zurückgestellt wird. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Begründung konkludent erklärt, nach derzeitigem Sachstand –unbeschadet Satz 1- mindestens 2.280.000 € des in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgese-
    henen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen nicht zu genehmigen. In dieser Höhe werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung
(€)

Städtebausanierung

51102

 

120.000

0

-120.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

 

1.000.000

0

-1.000.000

Neubau Grundschule

21100

 

1.000.000

0

-1.000.000

Sanierung Schwimmhalle

36600

 

160.000

0

-160.000

gesamt

 

 

2.280.000

0

-2.280.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    1.050.000 € wurde zur Gänze nicht genehmigt. Die Reduzierung ergibt sich aus
    folgenden korrigierten Ansätzen:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

August Bebel-Straße

520.000

  0

54100

Ahornweg

530.000

  0

gesamt

1.050.000

  0

 

 

3.      Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 4 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wird.

 

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche)  zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

 

   
    13.07.2015 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Anklam stimmt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom

25.6.2015 zum Haushaltsplan 2015/16 uneingeschränkt zu. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Für das Jahr 2015

 

  1. Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
    Umschuldungen von 714.400 € wurde nur in Höhe von 400.400 € genehmigt. In einer Größenordnung von insgesamt 314.000 € werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung

(€)

 Zuschuss Seesportclub

42100

7815900

2.000

0

-2.000

Zuschuss Kegelverein

42100

7815900

12.000

10.000

-2.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

7844000

300.000

200.000

-100.000

Nebenanlagen

Demminer Landstraße

54100

7853200

100.000

0

-100.000

Nebenanlagen
Friedländer Straße

54100

7853200

570.000

460.000

-110.000

gesamt

 

 

984.000

670.000

-314.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    17.165.000 € wurde nur in Höhe von 2.299.700 € genehmigt. In einer Größenordnung
    von insgesamt 14.915.000 € werden folgende Ansätze korrigiert:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

 54100

Ausbau Gellendiner Weg

640.000

  0

 51102

Umbau lkareum

1.800.000

  0

 21100

Neubau Grundschule

7.500.000

  0

 42400

Sanierung Schwimmhalle

4.100.000

  0

 54100

Ossietzkystraße, Ausbau Weg am Stadtpark

875.000

  0

 gesamt

14.915.000

  0

 

 

3.      Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- 
fähigkeit von 3.729.524 € wurde nur in Höhe von 1.300.124 € genehmigt. Aufgrund
der sich damit ergebenden Liquiditätslücke in Höhe von 2.429.400 € hat der Bürgermeister gemäß § 51 (1) KV M-V über Auszahlungen in Höhe
von 1.686.481 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Die Stadtvertretung wurde gemäß § 51 (2) KV M-V darüber unverzüglich unterrichtet (siehe Vorlage 2015/FB2/002).

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Für das Jahr 2016

 

  1. Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschul-
    dungen von 3.397.100 €  bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes  zurückgestellt wird. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Begründung konkludent erklärt, nach derzeitigem Sachstand –unbeschadet Satz 1- mindestens 2.280.000 € des in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgese-
    henen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen nicht zu genehmigen. In dieser Höhe werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung
(€)

Städtebausanierung

51102

 

120.000

0

-120.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

 

1.000.000

0

-1.000.000

Neubau Grundschule

21100

 

1.000.000

0

-1.000.000

Sanierung Schwimmhalle

36600

 

160.000

0

-160.000

gesamt

 

 

2.280.000

0

-2.280.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    1.050.000 € wurde zur Gänze nicht genehmigt. Die Reduzierung ergibt sich aus
    folgenden korrigierten Ansätzen:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

August Bebel-Straße

520.000

  0

54100

Ahornweg

530.000

  0

gesamt

1.050.000

  0

 

 

3.      Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 4 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wird.

 

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche)  zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Herr Berkhahn lässt über diese Beschlussvorlage abstimmen:

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

  

 

   
    13.07.2015 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Im Anschluss stimmt der Ausschuss über den Beschlussvorschlag der Vorlage in der durch den Antrag an die Stadtvertretung geänderten Fassung ab.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    14.07.2015 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
    Ö 6 - (offen)
   

 

 

Herr Wieczorkowski erläutert den Antrag des Finanzausschusses. Die im Haushaltsplan 2015/2016 auf Seite 89 aufgeführte befristete Personalstelle beinhaltet 75 % LAP (Lokaler
Aktionsplan - Demokratie leben) und 25 % Öffentlichkeitsarbeit. Die Verwaltung soll 25 % der Personalkosten aus dem nicht freiwilligen Bereich tragen. Das ist der Verwaltung jedoch nicht möglich. Es sei die Frage erlaubt, warum ausschließlich Anklam die gesamten Personalkosten der LAP-Stelle trägt? Die LAP-Stelle sollte für die Stadt Anklam 50 % (20 Stunden/Woche) und für Amt-Anklam-Land u. a. 25 % betragen.

Sollte keine Lösung mit dem Amt-Anklam-Land gefunden werden, ist die Stelle weg – Verhandlungen laufen.

 

Frau Dinse führt aus: Die LAP-Stelle ist im SG 01 ansässig. Der Lokale Aktionsplan wird seit 2013 beworben. Es wurden 90.000 € Fördermittel begleitet und pro Jahr 20 Projekte in Anklam und Anklam-Land realisiert. Es würde uns nicht gut zu Gesicht stehen, wenn wir auf die Stelle verzichten. Ab 2016 soll ein gewisser Eigenanteil gebracht werden.

 

Herr Wieczorkowski teilt mit: Wir sind in der Stadt Anklam ansässig. In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils 14 Einzelprojekte realisiert. Die Kosten setzen sich aus 40.000 € Personal- und 50.000 € Sachkosten zusammen.

 

Herr Dr. Butzke informiert: Der Bürgermeister sieht rechtliche Probleme zum Antrag des Finanzausschusses.

 

Herr Brüsch erwidert: Wir reden hier über Präventation.

 

 

Empfehlung zur Vorlage2015/BM/001-1:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

3

 

Damit stimmen die Ausschussmitglieder SBS dem Antrag des Finanzausschusses an die SVV nicht zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorlage 2015/BM/001 – Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016

 

Beschlussfassung erfolgt durch SVV:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Anklam stimmt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom

25.6.2015 zum Haushaltsplan 2015/16 uneingeschränkt zu. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Für das Jahr 2015

 

  1. Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
    Umschuldungen von 714.400 € wurde nur in Höhe von 400.400 € genehmigt. In einer Größenordnung von insgesamt 314.000 € werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung

(€)

 Zuschuss Seesportclub

42100

7815900

2.000

0

-2.000

Zuschuss Kegelverein

42100

7815900

12.000

10.000

-2.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

7844000

300.000

200.000

-100.000

Nebenanlagen

Demminer Landstraße

54100

7853200

100.000

0

-100.000

Nebenanlagen
Friedländer Straße

54100

7853200

570.000

460.000

-110.000

Gesamt

 

 

984.000

670.000

-314.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    17.165.000 € wurde nur in Höhe von 2.299.700 € genehmigt. In einer Größenordnung
    von insgesamt 14.915.000 € werden folgende Ansätze korrigiert:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

 54100

Ausbau Gellendiner Weg

640.000

  0

 51102

Umbau lkareum

1.800.000

  0

 21100

Neubau Grundschule

7.500.000

  0

 42400

Sanierung Schwimmhalle

4.100.000

  0

 54100

Ossietzkystraße, Ausbau Weg am Stadtpark

875.000

  0

 Gesamt

14.915.000

  0

 

 

3.      Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- 
fähigkeit von 3.729.524 € wurde nur in Höhe von 1.300.124 € genehmigt. Aufgrund
der sich damit ergebenden Liquiditätslücke in Höhe von 2.429.400 € hat der Bürgermeister gemäß § 51 (1) KV M-V über Auszahlungen in Höhe
von 1.686.481 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Die Stadtvertretung wurde gemäß § 51 (2) KV M-V darüber unverzüglich unterrichtet (siehe Vorlage 2015/FB2/002).

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Für das Jahr 2016

 

  1. Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschul-
    dungen von 3.397.100 €  bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes  zurückgestellt wird. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Begründung konkludent erklärt, nach derzeitigem Sachstand –unbeschadet Satz 1- mindestens 2.280.000 € des in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgese-
    henen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen nicht zu genehmigen. In dieser Höhe werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung
(€)

Städtebausanierung

51102

 

120.000

0

-120.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

 

1.000.000

0

-1.000.000

Neubau Grundschule

21100

 

1.000.000

0

-1.000.000

Sanierung Schwimmhalle

36600

 

160.000

0

-160.000

Gesamt

 

 

2.280.000

0

-2.280.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    1.050.000 € wurde zur Gänze nicht genehmigt. Die Reduzierung ergibt sich aus
    folgenden korrigierten Ansätzen:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

August Bebel-Straße

520.000

  0

54100

Ahornweg

530.000

  0

Gesamt

1.050.000

  0

 

 

3.      Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 4 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wird.

 

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche)  zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Herr Wieczorkowski erläutert die 4 Abstimmungsmöglichkeiten zur Drucksache 2015/BM/001 - Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016

 

  1. Möglichkeit: die SVV tritt uneingeschränkt bei
  2. Möglichkeit: die SVV tritt mit Änderungen zu gunsten der Nikolaikirche u. a. bei
  3. Möglichkeit: Es gibt keine Mehrheit für den Beitrittsbeschluss
  4. Möglichkeit: Die SVV legt Rechtsmittel ein – Finanazausschuss lehnt dies ab.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses favorisieren die 2. Möglichkeit.

 

Herr Wachlin fragt: Was beinhaltet der Zuschuss von 2.000 € für den Segelsportclub?

 

Dr. Butzke antwortet: Der Segelsportclub beabsichtigt einen weiteren Kutter für 8.000 € zu kaufen.

 

Herr Wachlin: Was verstehen Sie unter Nebenanlagen?

 

Dr. Butzke: Gehwege u. a.

 

Herr Wachlin: Welche Konsequenzen hat der Umbau des Ikareums?

 

Dr. Butzke: keine  - Heute geht es um Verpflichtungsermächtigungen, d. h. Aufträge für1,8 Mill € mit Wirkung für 2016/2017 können nicht ausgelöst werden.

 

Frau Hauptmann verlässt um 19.21 Uhr kurz den Sitzungssaal und ist ab 19.23 Uhr wieder anwesend.

 

Herr Wachlin: Die Sanierung der Schwimmhalle soll 1,4 Mill € kosten

 

Herr Dr. Butzke: für 4,1 Mill € ist die Stadt nicht ermächtigt Aufträge für 2015/2016 auszulösen. Die Finanzierung war nicht vorlegbar und teilweise nicht nachvollziehbar.

 

 

 

 

 

 

 

Empfehlung zur Vorlage 2015/BM/001:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

4

 

Somit geben die Ausschussmitglieder ihre Empfehlung zur Vorlage 2015/BM/001.

 

 

Der öffentliche Teil war um 19.28 Uhr beendet. Die Gäste verlassen den Tagungsort.

 

 

 

 

 

 

   
    16.07.2015 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Hansestadt Anklam stimmt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom

25.6.2015 zum Haushaltsplan 2015/16 uneingeschränkt zu. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Für das Jahr 2015

 

  1. Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
    Umschuldungen von 714.400 € wurde nur in Höhe von 400.400 € genehmigt. In
    einer Größenordnung von insgesamt 314.000 € werden folgende Planansätze
    korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung

(€)

 Zuschuss Seesportclub

42100

7815900

2.000

0

-2.000

Zuschuss Kegelverein

42100

7815900

12.000

10.000

-2.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

7844000

300.000

200.000

-100.000

Nebenanlagen

Demminer Landstraße

54100

7853200

100.000

0

-100.000

Nebenanlagen
Friedländer Straße

54100

7853200

570.000

460.000

-110.000

gesamt

 

 

984.000

670.000

-314.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    17.165.000 € wurde nur in Höhe von 2.299.700 € genehmigt. In einer Größen-           ordnung von insgesamt 14.915.000 € werden folgende Ansätze korrigiert:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

 54100

Ausbau Gellendiner Weg

640.000

  0

 51102

Umbau lkareum

1.800.000

  0

 21100

Neubau Grundschule

7.500.000

  0

 42400

Sanierung Schwimmhalle

4.100.000

  0

 54100

Ossietzkystraße, Ausbau Weg am Stadtpark

875.000

  0

 gesamt

14.915.000

  0

 

 

 

 

 

3.      Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- 
fähigkeit von 3.729.524 € wurde nur in Höhe von 1.300.124 € genehmigt.
Aufgrund der sich damit ergebenden Liquiditätslücke in Höhe von 2.429.400 €
hat der Bürgermeister gemäß § 51 (1) KV M-V über Auszahlungen in Höhe
von 1.686.481 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Die Stadtvertretung wurde gemäß § 51 (2) KV M-V darüber unverzüglich unterrichtet (siehe Vorlage 2015/FB2/002).

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des
Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und
Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Für das Jahr 2016

 

  1. Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 2
    festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschul-
    dungen von 3.397.100 €  bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechen-
    den Haushaltssicherungskonzeptes  zurückgestellt wird. Die Untere Rechtsauf-
    sichtsbehörde hat in ihrer Begründung konkludent erklärt, nach derzeitigem
    Sachstand –unbeschadet Satz 1- mindestens 2.280.000 € des in § 2 festgesetzte      Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen nicht zu
    genehmigen. In dieser Höhe werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung
(€)

Städtebausanierung

51102

 

120.000

0

-120.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

 

1.000.000

0

-1.000.000

Neubau Grundschule

21100

 

1.000.000

0

-1.000.000

Sanierung Schwimmhalle

36600

 

160.000

0

-160.000

gesamt

 

 

2.280.000

0

-2.280.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    1.050.000 € wurde zur Gänze nicht genehmigt. Die Reduzierung ergibt sich aus
    folgenden korrigierten Ansätzen:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

August Bebel-Straße

520.000

  0

54100

Ahornweg

530.000

  0

gesamt

1.050.000

  0

 

3.      Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 4
festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wird.

 

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche)  zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

5

  

 

Ö 6  
Bestätigung der Niederschrift vom 15.06.2015      
Ö 7  
Bestätigung der Niederschrift vom 22.06.2015      
N 8     Bestätigung der Niederschrift vom 15.06.2015      
N 9     Bestätigung der Niederschrift vom 22.06.2015      
N 10     Grundstück an der Mägdestraße - Abschluss Nutzungsvertrag      
N 11     Schließen der Sitzung