Straßenschäden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden

Volltext

Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ...) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Straßenbauverwaltung des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei), der Landkreise (Kreisstraßenmeistereien) oder Gemeinden

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2018
Fachlich freigegeben durch:

EM-MV

Urheber