Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
Volltext
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in den Gremien und Ausschüssen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten und sich aktiv in wichtige Entscheidungen einzubringen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Antragsgebühr: EUR 100,00
Eintragungsgebühr: EUR 50,00
Löschungsgebühr: EUR 100,00
Formulare
- Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderliche: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse)
- Nachweis über eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren (Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Tabellarischer Lebenslauf
Voraussetzungen
Für die Mitgliedschaft müssen Sie
- zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ berechtigt sein,
- Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben,
- eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren ausgeübt haben,
- eine Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorlegen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
- Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Monaten
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
keine
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle finden Sie hier:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern