Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V: Löschung der Eintragung beantragen
Volltext
Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
- die eingetragene Person dies beantragt,
- die eingetragene Person verstorben ist,
- die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
- die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
- nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
-
sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn
- nach der Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2 eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
-
trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen
Verwaltungsgebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
- Originaleintragungsurkunde
- Kammerstempel
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
- Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
- Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.
Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 3 Monaten
Frist
keine
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Dokument
- Identifikationsdokument
- alternativ Reisepass mit Meldebestätigung