Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V: Löschung der Eintragung beantragen

Volltext

Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
 

  • die eingetragene Person dies beantragt,
  • die eingetragene Person verstorben ist,
  • die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
  • die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
  • eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
  • nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
  • sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
     

Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn

  • nach der  Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2  eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
  • trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
     

Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag
  • Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
  • Originaleintragungsurkunde
  • Kammerstempel

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
  • Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
  • Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.

Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 3 Monaten

Frist

keine

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.02.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Identifikationsdokument
    • alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Urheber