Gefahrstoffe: Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen
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Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel
- im Hygienebereich,
- als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
- als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen
verwendet werden.
Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- § 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- § 3 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS-AÜLVO M-V)
- Chemikaliengesetz-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ChemG ZustVO)
- Arbeits- und Verbraucherschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ArbVerbrSchKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
-
Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referierende und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
- genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
- erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
- fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Rechtsbehelf
- Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
10.09.2026Kosten
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)