Förderung der Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragstellung durch die Bürger ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsgrundlage(n)
- § 82 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- § 16 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- § 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V)
- Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern (Landesjugendplan Mecklenburg-Vorpommern - LJP M-V) - Zuwendungsbereich 4
Erforderliche Unterlagen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern