Aal-Register: Löschung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Voraussetzungen

  • Registrierter Fischereibetrieb

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 5 ???

Urheber

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern