Aal-Register: Eintragung einer Person als Aalfischer beantragen

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.  Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Frist

Vor der ersten Aalfischerei

Voraussetzungen

Der Fischer muss bereits als Fischereibetrieb registriert sein, bevor er eine Aalregistriernummer erhält.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 5 ???

Urheber

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommernm, Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern