Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes 1-2025 "Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam"
Satzung der Hansestadt Anklam über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes 1-2025 "Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam" nach § 14 BauGB
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und des § 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023| Nr.394) i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 130, 136), hat die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam in der öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes 1-2025 „Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam“ als Satzung beschlossen.
Veränderungssperre (PDF, 3 Seiten)