Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 29.02.2024 und gemäß § 25 Absatz 1 GrStG i.V.m. § 45 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 KV M-V nach Ergänzungsbeschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 27.02.2025, sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises VorpommernGreifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, die Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 erlassen.
Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam (PDF, 5 Seiten)
Die aufkommensneutralen Hebesätze für 2025 berechnen sich wie folgt:
Grundsteuer A
Das Messbetragsvolumen der vorliegenden Messbescheide beläuft sich auf 13,664 TEUR. Die Erträge 2024 betrugen 58,7 TEUR.
Daraus läßt sich ein Hebesatz von 430 v. H. berechnen.
- Messbetragsvolumen alt: 9,783 TEUR
Hebesatz alt: 600 % - aufkommensneutrales Steueraufkommen: 58,7 TEUR
- Messbetragsvolumen neu: 13,664 TEUR
Hebesatz neu: 430 %
Grundsteuer B
Das Messbetragsvolumen der vorliegenden Messbescheide beläuft sich auf 258,131 TEUR. Die Erträge 2024 betrugen 1.690 TEUR.
Daraus lässt sich ein Hebesatz von 655 v. H. berechnen.
- Messbetragsvolumen alt: 344,898 TEUR
Hebesatz alt: 490 % - aufkommensneutrales Steueraufkommen: 1.690,00 TEUR
- Messbetragsvolumen neu: 258,131 TEUR
Hebesatz neu: 655 %