Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 29.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreise Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, die Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 erlassen.
Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam (PDF, 5 Seiten, 1,87 MB)