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Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 27. November 2025

Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 27. November 2025

Hauptsatzung (PDF, 14 Seiten)

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 27.11.2025 und nach Anzeige bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Hauptsatzung vom 27. November 2025 erlassen.

Hinweis:

Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung (§ 15 der Hauptsatzung) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.08.2019, die 1. Satzung vom 25.04.2024 und die 2. Satzung vom 27.02.2025 zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.08.2019 außer Kraft.

Bekanntmachungsvermerk
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.anklam.de / Ortsrecht und Satzungen / Amtliche Bekanntmachungen am 19.01.2026