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Bebauungsplan 1-2017 »Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster Straße-, Industrie- und Werkstraße«

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2021 den Bebauungsplan 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.07.2022, Az.: 01558-22-44 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.

Der Eintritt der Genehmigungsfiktion sowie der Satzungsbeschluss wurden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 21.09.202 durch Abdruck in der Zeitung "LokalFuchs" bekanntgemacht und auf der Homepage der Hansestadt Anklam veröffentlich.

  • Amtliche Bekanntmachung - Genehmigung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ (PDF, 3,12 MB, 2 Seiten)
                
  • Satzung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster Straße-, Industrie- und Werkstraße“ der Hansestadt Anklam, Teil A Plan, Teil B Textliche Festsetzungen (PDF, 46,43 MB, 1 Blatt groß)
                        
  • Begründung zur Satzung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster Straße-, Industrie- und Werkstraße“ der Hansestadt Anklam (PDF, 17,76 MB, 135 Seiten)
                           
  • Zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zur Satzung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster Straße-, Industrie- und Werkstraße“ der Hansestadt Anklam (PDF, 1,13 MB, 11 Seiten)