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Bebauungspläne der Hansestadt Anklam

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan, verkürzt als B-Plan oder BP bezeichnet) ist ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) erforderliche Maßnahmen.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück nach Art und Maß fest. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.

Rechtskräftige Bebauungspläne der Hansestadt Anklam können in der Stadtverwaltung während der Dienstzeiten, eingesehen werden.
Zusätzlich sind die Bebauungspläne im Bau- und Planungsportal des Landes M-V https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Bebauungspläne, die aufgehoben worden sind, werden in dieser Übersicht nicht mehr geführt.

1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt"

5. Änderung  - Errichtung einer Gesundheits- und Sozialeinrichtung

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6. Änderung - Bereitstellung von Flächen für den Einfamilienhausbau

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 6. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

7. Änderung - Schaffung geeigneter Flächen zur Eigenheimbebauung, Errichtung einer größeren Wohnanlage mit mehreren Wohngebäuden, Errichtung eines Gebäudekomplexes mit barrierefreien Wohnungen

Die Stadtvertretung der Hansestadt hat in öffentlicher Sitzung am 25.08.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 7. Änderung des Bebauungsplanes mit der Bekanntmachung wirksam.

7-1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost"

2. Änderung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 03.05.2007, gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7-1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd-Ost", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

  • Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier".
  • Satzung
  • Begründung

3. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

4. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

12-1922 "Stadtpark Anklam - Ostseite"

3. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße"

1. Änderung und Ergänzung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 14.02.2013 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2–1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen

2. Änderung

Die Stadtvertretung der HAnsestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 07.06.2018 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" als Satzung beschlossen.

1-1995 "Siedlung Gellendiner Weg"

1. Änderung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 03.05.2007 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-1195 "Siedlung Gellendiner Weg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

  • Die amtliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss wurde im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier" veröffentlicht.
  • Satzung
  • Begründung

3. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße"

2. Änderung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung

3. Änderung

1-1999 "Bahnhofstraße/Hafenstraße"

Bebauungsplan "1-1999 Bahnhofstraße/Hafenstraße"

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung (PDF, Plan sehr groß)
  • Begründung

1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes"

1. Änderung und Ergänzung

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Satzung
  • Begründung
 

1-2006 "Industriegebiet Anklam - am Lilienthalring (OVP49)"

Bebauungsplan 1-2006 "Industriegebiet Anklam - Am Lilienthalring (OVP 49)"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 14.02.2013 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2026, sowie nach LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, den Bebauungsplan 1-2006 "Industriegebiet Anklam - am Lilienthalring (OVP 49)", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

1-2007 "Einkaufszentrum Alte Molkerei"

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2-2007 "Am Flugplatz"

Bebauungsplan 2-2007 "Am Flugplatz"

Die Stadtvertretung der HAnsestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 19.05.2016 den Bebauungsplan 2-2007 "Am Flugplatz", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung der Satzung wurde gebilligt. In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 30.03.2003 wurde der Satzungsbeschluss als Grundlage für den Genehmigungsantrag per Beschluss bestätigt.
Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 25.10.2023, HAz.: 3932-2015, wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.
Der Eintritt der Genehmigungsfiktion sowie der Satzungsbeschluss wurden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

1-2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz"

Bebauungsplan 1-2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 12.09.2013 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, den Bebauungsplan 1-2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.07.2022, Az.: 01558-22-44 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.

1. Änderung

Die erste Änderung befindet sich im Aufstellungsverfahren.

1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"

Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM ANklam", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Bebauungspläne 3-2022 "Solarpark Stretense"

Bebauungsplan 3-2022 "Solarpark Stretense"

Der Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren.