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Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren

Verfahren von Bauleitplanungen erfordern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Sobald die notwendigen Unterlagen, zum Beispiel der Entwurf für einen Bebauungsplan, hier veröffentlicht sind, haben Sie innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes die Möglichkeit Stellungnahmen, Hinweise, Bedenken abzugeben bzw einzureichen. Auf die Auslegung der Unterlagen wird durch eine amtliche Bekanntmachung, welche in der StadtZeitung Hansestadt Anklam oder im Internet veröffentlicht wird, hingewiesen.

                         

Bebauungsplan 2 -2023 "Am Kleinbahnweg"

Bebauungsplan 2-2023 "Am Kleinbahnweg" - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-2023 „Am Kleinbahnweg“ beschlossen.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 2-2023 „Am Kleinbahnweg“ findet in Form einer Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich zum 08.08.2025 statt.

Flächennutzungsplan

16. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam - vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung findet in Form einer Veröffentlichung im Internet statt.

Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" - vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderliche Beteiligung findet in Form einer Veröffentlichung im Internet statt.