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Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Bekanntmachung (PDF, 1 Seite)

Zeichen LK V-G: 62.3A-202300316
Gemeinde: Hansestadt Anklam
Lage: Ossietzkystraße

Gemarkung Anklam, Flur 9, Flurstück 21/1

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen: Gemeinde Hansestadt Anklam, Gemarkung Anklam, Flur 7, Flurstücke 9, 4  

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 Geo-VermG M-V) Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mühlenstraße 18 c, 17389 Anklam während der Geschäftszeiten: 9:00 – 16:00 Uhr vom 28.04.2026 bis zum 28.05.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Feldstraße 85a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

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Verfahrensvermerk:

Die Bekanntmachung wurde am 01.04.2026 auf der Homepage der Hansestadt Anklam www.anklam.de / Ortsrecht und Satzungen / Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.