Information zur Erteilung einer Gestattung aus besonderem Anlass
Information zur Erteilung einer Gestattung aus besonderem Anlass - § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Informationsblatt (PDF, 1 Seite)
Antrag (PDF, 3 Seiten)
Es ist beabsichtigt, während eines besonderen Anlasses (Volksfest, Musikveranstaltung….) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt…) aufzunehmen. Diese Erlaubnis ist nur bei einem genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Die Erlaubnis wird nicht benötigt, wenn
- alkoholfreie Getränke
- unentgeltliche Kostproben
- zubereitete Speisen
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Aufenthaltstitel, wenn der Antragssteller Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes ist
- Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein.
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (Belegart 0) *
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung *
- ggf. lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die IHK
* nicht älter als 3 Monate
* Nur erforderlich, wenn der Behörde die Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht bekannt ist. Die Entscheidung obliegt der Behörde. Bei wiederholter Antragstellung erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung in regelmäßigen Abständen.
Antrag und erforderliche Unterlagen sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung bei der
Hansestadt Anklam
FB 3 Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Sachgebiet 3.1 Öffentliche Ordnung
Markt 3
17389 Anklam
Telefon: 03971 835 261
E-Mail: fb3@anklam.de
vollständig einzureichen.