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Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadtkern" der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadtkern" der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Auf der Grundlage der §§ 64 Abs. 4. i.V.m. 45 ff Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 29.02.2024 die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadtkern" der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Haushaltssatzung Städtebauliches Sondervermögen "Altstadtkern" der Hansestadt Anklam (PDF, 3 Seiten, 426 KB)