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Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 29.02.2024 und gemäß § 25 Absatz 1 GrStG i.V.m. § 45 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 KV M-V nach Ergänzungsbeschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 27.02.2025, sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern­Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen, die Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 erlassen.

Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam (PDF, 5 Seiten)

Die aufkommensneutralen Hebesätze für 2025 berechnen sich wie folgt:

Grundsteuer A

Das Messbetragsvolumen der vorliegenden Messbescheide beläuft sich auf 13,664 TEUR. Die Erträge 2024 betrugen 58,7 TEUR.
Daraus läßt sich ein Hebesatz von 430 v. H. berechnen.

  • Messbetragsvolumen alt: 9,783 TEUR
    Hebesatz alt: 600 %
  • aufkommensneutrales Steueraufkommen: 58,7 TEUR
  • Messbetragsvolumen neu: 13,664 TEUR
    Hebesatz neu: 430 %

Grundsteuer B

Das Messbetragsvolumen der vorliegenden Messbescheide beläuft sich auf 258,131 TEUR. Die Erträge 2024 betrugen 1.690 TEUR.
Daraus lässt sich ein Hebesatz von 655 v. H. berechnen.

  • Messbetragsvolumen alt: 344,898 TEUR
    Hebesatz alt: 490 %
  • aufkommensneutrales Steueraufkommen: 1.690,00 TEUR
  • Messbetragsvolumen neu: 258,131 TEUR
    Hebesatz neu: 655 %