Beschluss über die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Hansestadt Anklam
Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam
Beschluss über die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung der Hansestadt Anklam gemäß
§ 47 d Bundes- Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
Die Hansestadt Anklam hat am 10.07.2024 gemäß§ 47 d BlmSchG den Beschluss über die
4. Stufe der Lärmaktionsplanung gefasst.
Die Hansestadt Anklam hat bereits am 30.06.2008 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Damit verbunden wurde der Lärmaktionsplan in der zweiten Stufe im Jahr 2013 und in der dritten Stufe im Jahr 2020 fortgeschrieben.
Der Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2024 zur Veröffentlichung im Internet und Offenlage im Rathaus bestimmt. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung im Zeitraum vom 17.05.2024 bis einschließlich zum 12.06.2024 konnten Stellungnahmen zum Berichtsentwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung eingereicht werden. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen und Hinweise hervorgebracht.
Im Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen sowie zum Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms festzulegen. Gemäß der Lärmkartierung des LUNG stellen die Pasewalker Straße, die Pasewalker Allee sowie die B 109 für die Hansestadt Anklam die größten Hauptlärmquellen dar. Die Maßnahmen wurden mit der Erstellung der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes aktualisiert.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes kann auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter https://www.anklam.de/Rathaus/Ortsrecht-und-Satzungen/Stadtentwicklung/ oder währen der üblichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung im Rathaus II, Burgstraße 15, Fachbereich 1 eingesehen werden.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 11.07.2024
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister