Amtliche Bekanntmachung - Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 Solarpark Anklam Stretense i.V.m. der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes
Amtliche Bekanntmachung
Betr.: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ i.V.m. der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Amtliche Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 denvorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam – Stretense“ als Satzung beschlossen. Die im Parallelverfahren aufgestellte 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 06.08.2024, AZ: 2358-24-44 in der Fassung des Teilrücknahmebescheides vom 02.09.2024, AZ: 03017-24-44 genehmigt. Mit Schreiben vom 12.12.2024, AZ: 04147-24-44 hat die höhere Verwaltungsbehörde die Erfüllung der Maßgabe bestätigt. Durch die amtliche Bekanntmachung und mit Ablauf des 20.12.2024 wurde die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ i. V. m. der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Ortsteil Stretense. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ erstreckt sich nördlich und östlich des Ortsteils Stretense entlang der Bundesstraße B 197. Der Geltungsbereich kann der Übersichtsskizze entnommen werden.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ ist durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Der Satzungsbeschluss zum Bauleitverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann jedermann in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
- Montag von 09:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
- Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Ergänzend wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:
www.anklam.de -> „Rathaus“ -> „Ortsrecht und Satzungen“ -> „Bebauungspläne“
und im Bau- und Planungsportal Mecklenburg – Vorpommern unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 14.04.2025
Michael Galander
Bürgermeister (Siegel)
Übersichtsskizze zum Planbereich
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 25.04.2025 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 25.04.2025 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.
Anklam, 26.04.2025
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister