Amtliche Bekanntmachung - Satzungsbeschluss 4. Änderung BP 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße", beschleunigtes Verfahren nach § 13 BauGB
- Amtliche Bekanntmachung -
Satzungsbeschluss der Hansestadt Anklam über die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Amtliche Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Sat-zung wurde gebilligt.
Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Anga-be nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird ge-mäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 6.430 m². Das Plangebiet des bestehenden Standortes des Betriebsgeländes der Betreibergesellschaft GKU wird im Norden und im Westen durch den Stadtwald, im Osten durch Wohnbebauung und im Süden durch die Kreuzkirche der evangelischen Kirchengemeinde begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 114/1, 108/1, 109/1, 112/2, 101/66 (tw.) und 113 (tw.) der Flur 10 in der Gemarkung Anklam. Die genaue Lage des Planbereiches ist der beige-fügten Übersichtsskizze zu entnehmen.
Mit dieser Bekanntmachung wird zugleich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes angepasst wurde (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Die im Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ liegende Fläche mit der Darstellung „Allgemeines Wohngebiet“ wird neu mit der Darstellung „eingeschränktes Gewerbegebiet“ überplant.
Die berichtigte Fläche des Flächennutzungsplanes wird im Folgenden dargestellt:
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ kann jedermann in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
- Montag von 09:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
- Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Ergänzend wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:
- www.anklam.de -> „Rathaus“ -> „Ortsrecht und Satzungen“ -> „Bebauungspläne“
und im Bau- und Planungsportal Mecklenburg – Vorpommern unter:
- https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-tendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 14.07.2025
Michael Galander Siegel
Bürgermeister
Übersichtsskizze zur Lage des Bebauungsplanes
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 25.07.2025 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 25.07.2025 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.
Anklam, den 26.07.2025
Michael Galander Siegel
Bürgermeister