Amtliche Bekanntmachung - Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1 -2025 "Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam"
Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über die Satzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2025 „Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam"
Amtliche Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)
Aufgrund des § 14 Abs. 1 und des § 16 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023| Nr.394) i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 130, 136), hat die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam in der öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes 1-2025 „Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Planbereich des Bebauungsplanes 1-2025 „Wohnen und Tourismus im Hafen Anklam“ und erstreckt sich südlich der Peene von der Fußgängerbrücke in der Peenstraße bis zur Eisenbahnbrücke. Die genaue Lage des Plangebiets kann der Übersichtsskizze entnommen werden.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) mit Ablauf des 25.07.2025 in Kraft.
Die Veränderungssperre kann in Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1, während der üblichen Öffnungszeiten und im Internet unter https://www.anklam.de/Rathaus/Ortsrecht-und-Satzungen/Satzungen-chronologisch-/ eingesehen werden. Jerdermann kann die Veränderungssperre einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, unbeachtlich, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1,2 und Abs. 4 sowie des §18 Abs. 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche durch schriftliche Beantragung bei dem Entschädigungspflichtigen für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und auf das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 14.07.2025
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister
Übersichtsskizze
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 25.07.2025 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 25.07.2025 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.
Anklam, 26.07.2025
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister