Amtliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-2007 "Am Flugplatz" i.V.m.der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-2007 „Am Flugplatz“ i.V.m. der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten)
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-2007 „Am Flugplatz“ beschlossen.
Ziel des oben genannten Bauleitverfahren soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 1,2 ha im nördlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 2-2007 „Am Flugplatz“ auf dem Flurstück 148/7 der Flur 10 in der Gemarkung Anklam zu überplanen, welches westlich der Bundesstraße 197 und nordwestlich der Bundesstraße 109 gelegen ist. Die Lage des Planbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes 2-2007 „Am Flugplatz“ ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.
Im Bebauungsplan 2 - 2007 „Am Flugplatz“ wird die zu überplanende Fläche teilweise gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet sowie teilweise als Fläche für Wald gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 und Abs. 6 BauGB ausgewiesen.
Die rechtswirksame 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.07.2005 stellt die zu überplanende Fläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gewerbliche Baufläche dar. Neben dem Bebauungsplan 2-2007 „Am Flugplatz“ muss demnach auch der Flächennutzung geändert werden um das geplante Vorhaben zu realisieren.
Die Hansestadt Anklam wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 05.03.2025
Michael Galander Siegel
Bürgermeister
Übersichtsskizze
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 28.03.2025 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 28.03.2025 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.
Anklam, 29.03.2025
Michael Galander Siegel
Bürgermeister