Amtliche Bekanntmachung - 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.1 "Solarpark Anklam-Stretense"
Amtliche Bekanntmachung
Betr.: 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Amtliche Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)
Die von der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam in der Sitzung am 14.11.2024 beschlossene 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 06.08.2024, AZ: 2358-24-44 in der Fassung des Teilrücknahmebescheides vom 02.09.2024, AZ: 03017-24-44 genehmigt. Mit Schreiben vom 12.12.2024, AZ: 04147-24-44 hat die höhere Verwaltungsbehörde die Erfüllung der Maßgabe bestätigt.
Für das Gebiet der Hansestadt Anklam besteht ein wirksamer Teilflächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan wird im Zusammenhang mit der 6. Änderung und 1. Ergänzung im Parallelverfahren mit der Fläche des Gemeindegebietes der ehemaligen Gemeinde Stretense ergänzt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 wird dort als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Hansestadt Anklam hat jedoch bereits in ihrer Sitzung am 21.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam – Stretense“ befindet sich im Ortsteil Stretense. Das Plangebiet der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes erstreckt sich nördlich und östlich des Ortsteils Stretense entlang der Bundesstraße B 197. Der Geltungsbereich kann der Übersichtsskizze entnommen werden.
Ziel der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes ist, durch Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes i. V. m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Anklam-Stretense“ der Hansestadt Anklam hat das Verfahren der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam überholt.
Die Erteilung der Genehmigung der 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.
Die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann jedermann in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
- Montag von 09:00 – 12:00 Uhr
- Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
- Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr
Ergänzend wird die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:
- www.anklam.de „Rathaus“ „Ortsrecht und Satzungen“ „Flächennutzungsplan“
- und im Bau- und Planungsportal Mecklenburg – Vorpommern unter:https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.
Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 13.12.2024
Michael Galander
Bürgermeister (Siegel)
Übersichtsskizze zum Planbereich
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 20.12.2024 durch Abdruck in der Zeitung „Anklamer StadtZeitung“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 20.12.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.
Anklam, 21.12.2024
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister