Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für die örtliche Rechnungsprüfung
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung
Die Hansestadt Anklam, die Stadt Pasewalk, die Stadt Seebad Ueckermünde, die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und die Ämter Anklam-Land, Am Peenestrom, Usedom-Nord, Lubmin, Uecker-Randow-Tal und Züssow, haben für die Unterstützung bei der jährlichen örtlichen Prüfung die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft "Rechnungsprüfungsamt Wolgast" vereinbart.
Die Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Datum vom 12.12.2024 erteilt. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.
zum Vertrag (PDF, 10 Seiten, 381 KB)
Verfahrensvermerk:
Die Bekanntmachung des Vertrages und der Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald erfolgten am 19.12.2024 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > Rathaus > Ortsrecht und Satzungen > Amtliche Bekanntmachungen.