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Wohngeldbehörde - neue Zuständigkeiten ab 01.09.2025

Wohngeldbehörde – neue Zuständigkeiten ab 1. September 2025

Seit dem 1. September 2025 gibt es neue Zuständigkeiten in der Wohngeldbehörde Anklam.
Wer Ihren Antrag bearbeitet, hängt vom ersten Buchstaben Ihres Nachnamens ab.

Wer ist für Sie zuständig?

  • Nachname A – L
    Sachbearbeiterin: Frau Raschke-Lieske
    Telefon: 03971 835 259
    Zimmer 6
             
  • Nachname M – Z
    Sachbearbeiterin: Frau Krüger
    Telefon: 03971 835 244
    Zimmer 7

Hansestadt Anklam – Wohngeldbehörde