Informationen zum Abbrennen Pyrotechnischer Gegenstände
Sehr geehrte Damen und Herren,
der bevorstehende Jahreswechsel wird traditionell mit pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art gefeiert. Nach mehreren Hinweisen im Zuge von Feierlichkeiten jeglicher Art möchten wir Sie nunmehr für das Thema sensibilisieren.
Beim Abbrennen von Pyrotechnik ist folgendes zu beachten:
Gemäß § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Zu den als besonders brandempfindlichen Gebäuden zählen insbesondere auch reetgedeckte Häuser.
Diese sind in Anklam, Gellendin, Stretense und Pelsin vorhanden.
Daher bitten wir Sie, auch im Namen der Ordnungsbehörde des Landkreises Vorpommern – Greifswald, bei den Feierlichkeiten zum Jahreswechsel besonders darauf zu achten, wo und wie Sie Feuerwerkskörper verwenden.
Insbesondere in der Nähe von den oben genannten Gebäuden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten.
Sollten es die Witterungsbedingungen, besonders bei starkem Wind, nicht zulassen, ein kontrolliertes Abbrennen von Feuerwerkskörper zu ermöglichen, vermeiden Sie bitte jegliche Gefahr und verzichten Sie im Zweifel auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Bevor Sie in der Nähe der oben genannten Objekte Feuerwerkskörper abbrennen, tun Sie dies lieber auf entsprechend großen Freiflächen, da bei denen eine geringere Gefahr für Personen oder Gebäude besteht.
Wenn diese Hinweise eingehalten werden, steht einem gelungenen Jahreswechsel nichts mehr im Wege.
Infoblatt Verkauf und sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern [PDF: 1,8 MB]
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gesundes neues Jahr 2020.
Ihre Hansestadt Anklam
in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Anklam