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02.03.2023

Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2023

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Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2023

Das Statistische Landesamt Mecklenburg-Vorpommern hat im Januar 2023 mit der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus 2023 begonnen.
Rechtsgrundlage ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Januar 2016.
Die zu befragenden Haushalte werden nach einen mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und bis zu vier Mal zum Mikrozensus angesprochen. 

Für die Befragungen sind ehrenamtlich Erhebungsbeauftragte (Interviewer) tätig. Diese kündigen sich durch ein Schreiben an und können sich entsprechend ausweisen.

Die ausgewählten Haushalte haben die Möglichkeit, die Angaben persönlich oder telefonisch beim Erhebungsbeauftragten sowie online, telefonisch oder auf Papier beim Statistischen Amt abzugeben.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können auf der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/ abgerufen werden.

Informationen zum Mikrozensus

Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern


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