Allgemeinverfügung zur Wahlwerbung für die Wahlen am 26.09.2021
Allgemeinverfügung für die Hansestadt Anklam zur Regelung der Wahlwerbung für die Bundestagswahl und Landtagswahl 26.09.2021
Allgemeinverfügung Wahlwerbung 2021 (PDF, 5 Seiten, 1,1 MB)
Die Plakatierung für die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 regelt sich in der Hansestadt Anklam nach der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Ween und Plätzen vom 25.07.1997, zuletzt geändert am 28.03.2012, die auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes und der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erlassen wurde. Berücksichtigung fand der durch den Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Innenminister veröffentliche Erlass vom 17.08.1994 zur Regelung von Wahlwerbung in Verbindung mit den Erläuterungen von 1998, sowie des § 21 a LKWG M-V.
Auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 6 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der gültigen Fassung erließ der Bürgermeister eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung, um eine Vielzahl an Nachfragen und Einzel-Sondernutzungsgenehmigungen zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung erfasst folgendes:
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Standorte, Größe und Umfang der Plakate
- 1.3 Anbringung der Wahlplakate
- 1.4 Werbung mit Großformatigen Plakaten
- 1.5 Werbung an Litfaßsäulen
- 2. Lautsprecherwerbung
- 3. Informationsstände
- 4. Verteilen von Werbezetteln