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Bauleitplanungen im Beteiligungsverfahren

Verfahren von Bauleitplanungen erfordern zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Sobald die notwendigen Unterlagen, zum Beispiel der Entwurf für einen Bebauungsplan, hier veröffentlicht sind, haben Sie innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes die Möglichkeit Stellungnahmen, Hinweise und/oder Bedenken (Stellungnahmen) abzugeben. Auf die Auslegung der Unterlagen wird durch eine amtliche Bekanntmachung, welche in der Zeitung "LokalFuchs" veröffentlicht wird, hingewiesen.
Zur Planung eingegangene Stellungnahmen durchlaufen eine sogenanntes Abwägungsverfahren. In diesem Verfahren wird festgestellt, ob die Stellungnahmen für die Planung relevant und daher einzuarbeiten sind.