Drucksache - FB3/118/2013  

Betreff: Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Hornburg, Wilfried
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreterversammlung der Hansestadt Anklam erteilt den Auftrag zur Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20), Allrad, für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Anklam im Wert von 380.761,09 € an die Iveco Magirus AG Ulm.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

Die Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges (HLF 20), Allrad, für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Anklam ist im Haushaltsplan 2013/2014 vorgesehen.

Die Realisierung der Beschaffungsmaßnahme bis zur vorgesehenen Auftragserteilung verlief in folgenden Schritten:

 

1. Ausgehend von der Ermittlung der Beschaffungskosten in Höhe von 448.000,00 € und abzüglich

    nicht förderfähiger Kosten, die die Hansestadt Anklam selber trägt, wurden jeweils ein Drittel der

    Kosten vorgesehen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreis Ostvorpommern und

    die Hansestadt Anklam.

 

Kostenübersicht:

1. FM Landkreis, § 25 FAG   (gerundet)                                136.700,00 €
2. SBZ, IM M-V    § 20 FAG  (gerundet)                                  136.700,00 €
3. Eigenanteil Gemeinde                      (gerundet)                   136.700,00 €
4. Zusätzlicher Eigenanteil Gemeinde                                         37.281,88 €
Kosten  gesamt:                                                                         447.381,88 €  

 

2. Mit einem Schreiben vom 09.03.2012 wurde die Sonderbedarfszuweisung des Landes in Höhe

    von 136.700,00 € bestätigt. 

 

3. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald sicherte seine Förderung in gleicher Höhe mit einem

    Schreiben vom 15.05.2012 zu.

 

4. Im Ergebnis einer Beschränkten Ausschreibung für das Vergabeverfahren gab es ein Angebot

    der KUBUS vom 21.02.2012 mit folgenden Konditionen:   

Honorar in Höhe von ca. 6.400,00 € zzgl. Mehrwertsteuer;

Reisekosten je Termin vor Ort: 731,00 € zzgl. Mehrwertsteuer;

Eingedenk der Haushaltslage war auch die Beratungsleistung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben. Deshalb wurde kein entsprechender Dienstleistungsvertrag zwischen der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH und der Hansestadt Anklam abgeschlossen.

 

   5. Da die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt Sachsen) kurzfristig als  

       Beratungseinrichtung zur Verfügung stand, konnte die Beauftragung nach § 3 Abs. 5 Buchst. l

       VOL/A per Freihändiger Vergabe erfolgen. Der angebotene Preis der ABSt in Höhe von

       1.020,00 € netto hatte das vorliegende Angebot der KUBUS weit unterschritten.

 

  6. Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) wurde mit der Durchführung des    

      Vergabeverfahrens (Veröffentlichung der Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen

      und Bieterinformationen, Öffnung und erste formale Wertung der Angebote) zur Beschaffung

      eines HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Anklam beauftragt.

 

7. Gemäß der vorliegenden Auftragswertschätzung wurde der Schwellenwert überschritten und

    eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.

      In einem Offenen Verfahren erfolgte die Bekanntmachung der beabsichtigten Beschaffung.

 

  8. Die Bekanntmachung zum Offenen Verfahren wurde am 29.09.2012 unter 2012/S 188-309307

      EU-weit (http://ted.europa.eu/TED) veröffentlicht.

 

 

  9. Es haben 7 Interessenten die Vergabeunterlagen abgefordert.

     1 Unternehmen hat in der Zeit bis zur Angebotsabgabe die weitere Wettbewerbsbeteiligung  

     abgesagt.

 

10. Frist- und formgerecht ging ein Angebot am 30.10.2012, 09:48 Uhr bei der ABSt ein.

 

11. Die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen wurde gemäß den Vorgaben des  

      Abschnittes III der Bekanntmachung zur Ausschreibung sowie in § 16 EG VOL/A vorgesehenen

      Prüfungsschritten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass kein wertbares Angebot vorlag.

 

12. Die Entscheidung zur Aufhebung der Ausschreibung wurde vom Auftraggeber am 13.11.2012

      getroffen. Der Bieter wurde mit Schreiben vom 28.11.2012 gemäß § 101 a GWB über den  

      Ausschluss seines Angebotes und zugleich über die Möglichkeit einer erneuten Angebotsabgabe

      bis zum 18.12.2012 informiert.

 

13. Das Angebot ging frist- und formgerecht am 17.12.2012 bei der Hansestadt Anklam ein.

      Die Iveco Magirus AG Ulm unterbreitete im Verhandlungsverfahren ein Angebot in Höhe von

      380.761,09 € brutto, das der Leistungsbeschreibung entspricht.

      Nach Prüfung der Unterlagen des überarbeiteten Angebotes wird von der Verwaltung eine

      Zuschlagserteilung empfohlen.

 

14. Entsprechend der Nebenbestimmungen zur Auszahlung der Sonderbedarfszuweisung im

      Bewilligungsbescheid Nr.: 83/12 des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-

      Vorpommern vom 12.09.2012 wurden die Ausschreibungsergebnisse dort vorgelegt.              

      Die von der Verwaltung empfohlene Zuschlagserteilung wurde bestätigt.