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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
Sachdarstellung:
Der Konzessionsvertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der E.DIS Netz GmbH (Altkonzessionär) endet zum 28.06.2024. Gemäß § 46a EnWG hat die Hansestadt Anklam 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).
Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gemäß § 46 EnWG ist die Hansestadt Anklam verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Hansestadt Anklam zu bekunden. Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Hansestadt Anklam mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Bekanntmachungstext Gas 2024
Vertraulichkeitsvereinbarung e.dis
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bekanntmachungstext-Gas-2024 (6 KB) | ||||
2 | Vertraulichkeitsvereinbarung e.dis (990 KB) |