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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992
„Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.
2. Der Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1.
Abschnitt“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des
Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“, einschließlich dessen
Begründung, zu beteiligen.
4. Die öffentliche Auslegung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet
Mittelfeld, 1. Abschnitt“ und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Beschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ gefasst.
Die stetige Nachfrage nach Einfamilien- und Doppelhausstandorten aber auch nach behinderten- und altersgerechten Mehrfamilienhäusern im Anklamer Stadtgebiet erfordert eine Überplanung noch nicht bebauter Bereiche. Die dafür vorzunehmenden Anpassungen werden in der 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ vorgenommen. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert und dem aktuellen Bedarf Rechnung getragen. Es erfolgt eine Änderung der Festsetzungen mit Festlegungen für die Errichtung einer zum Teil kleinteiligeren Wohnbebauung.
Das Bauleitplanverfahren für die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Durch ein Planungsbüro sind die Unterlagen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet worden.
Mit dem zu fassenden Beschluss für die Billigung und Auslegung der Planungsunterlagen wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Kostenstelle Produkt 51101 Stadtentwicklung, Konto 5625500 Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-03-29 BP-Mittelfeld-2022-03-28 (12933 KB) | ||||
2 | 2022-03-29 Entwurf_7. Änderung Mittelfeld (1138 KB) |