Drucksache - 2021/FB1/476  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B3-2021 "Industrie- und Gewerbegebiet - am Bargischower Weg" in Verbindung mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.04.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-02-08 Übersicht Planbereich  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 3-2021 „Industrie- und Gewerbegebiet – am Bargischower Weg“.
  2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam kann in den letzten Jahren eine erhöhte Anfrage für gewerbliche und industrielle Ansiedlungen verzeichnen. Grund dafür ist unter anderem die gute Erreichbarkeit der Stadt durch ihre zentrale Lage.

Im gesamten Stadt- und Randgebiet sind die gewerblichen und industriellen Flächen nahezu alle bebaut bzw. als Erweiterungsflächen vorgehalten.

Um weiterhin der Nachfrage nach geeigneten Grundstücken für Gewerbe und Industrie gerecht zu werden, plant die Hansestadt Anklam nordöstlich des bereits bestehenden Industriegebietes – Am Lilienthalring die Ausweisung weiterer Flächen für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe.

Das Plangebiet ist ca. 99,2 ha groß. Die Planung soll sich angemessen in die Umgebung einfügen.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen bereits zum Teil als gewerbliche Fläche und als Flächen für die Landwirtschaft aus.

 

Zur Realisierung der Entstehung eines neuen Industrie- und Gewerbegebietes sind die entsprechenden Baurechte zu schaffen, welches nur über ein Bauleitplanverfahren erfolgen kann.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Da nur ein Teil der Fläche bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche ausgewiesen ist, muss dieser zusätzlich angepasst werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.

 

Der Umgriff des Planbereiches ist der Anlage zu entnehmen.

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Haushaltsstelle „Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen“ Konto 5625500 stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen:

 

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-02-08 Übersicht Planbereich (348 KB)