Drucksache - 2021/FB1/475  

Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.04.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Bebauungsplan in der Fassung vom 10.08.2020  
Entwurf Begründung in der Fassung vom 10.08.2020  

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Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995
 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie dessen Begründung sind gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen.

4. Die öffentliche Auslegung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung

  Erich-Mühsam-Straße“ und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 01.10.2020 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ gefasst.

 

Die Antragstellerin beabsichtigt den bestehenden NORMA-Einkaufsmarkt auf rund 1.200 qm Verkaufsfläche zu erweitern, um den Nahversorgungsstandort im Südosten des Stadtgebiets langfristig zu sichern. Dabei entfallen knapp 1.100 qm auf den Nahversorgungsmarkt und rund 100 qm auf einen Backshop.

Die gegenüber dem Bestandsmarkt größere Verkaufsfläche begründet sich nicht durch ein ausgeweitetes Warensortiment, sondern durch breitere Gänge, niedrigere Regale und logistische Belange, um eine moderne kundenfreundliche Einkaufsatmosphäre zu schaffen.

Weiterhin resultiert die größere Verkaufsfläche aus betrieblichen Anforderungen, da so zum einen die Bestückung des Verkaufsraumes mit Waren vereinfacht wird und zum anderen die Lagerflächen reduziert werden, indem die Waren verstärkt direkt im Verkaufsraum gelagert werden.

Der Markt soll wie bisher durch einen Backshop mit Café-Nutzung ergänzt werden, der von einer Vorzone aus an der nördlichen Stirnwand des Gebäudes aus erreicht wird.

 

Da mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm formal die Schwelle zur Großflächigkeit überschritten wird, muss für den Standort ein sonstiges Sondergebiet ausgewiesen werden, so dass die bestehende Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im rechtswirksamen Bebauungsplan angepasst werden muss.

 

Angesichts der baulichen Vorprägung (Bestandsbebauung) wird das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen

 

Durch ein Planungsbüro sind die Unterlagen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet worden.

 

Mit dem zu fassenden Beschluss für die Billigung und Auslegung der Planunterlagen wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 – Entwurf Bebauungsplan in der Fassung vom 10.08.2020

Anlage 2 – Entwurf Begründung in der Fassung vom 10.08.2020

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Bebauungsplan in der Fassung vom 10.08.2020 (8936 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Begründung in der Fassung vom 10.08.2020 (1383 KB)