Drucksache - 2021/FB2/141  

Betreff: 2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wienholz, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
12.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
14.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.04.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Band I  
2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Band II (Bericht über die Beteiligungen)  
2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Planungsdaten  

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung erlässt für das Haushaltsjahr 2021 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

 

Muster 2

zu § 48 i.V.m. § 47 KV M-V)

 

2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 22.04.2021 und nach Bekanntgabe

der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

wird festgesetzt von bisher 3.011.100 EUR auf 2.934.000 EUR.                                                                      

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt von bisher 7.807.400 EUR auf 29.227.800 EUR.

 

 

§ 4

Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

      

von bisher    auf

 

      19.470.000 EUR  22.295.200 EUR.

  

(Darunter zur Vorfinanzierung von Fördermitteln  

 

        9.470.000 EUR  14.795.200 EUR)

 

 

 

 

 

§ 5

 Hebesätze 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt im Haushaltsjahr 2021 statt bisher 101,7375 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 102,5250 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

 

§ 7 Weitere Vorschriften

 

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

 

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 50.000 EUR.

 

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 50.000 EUR.

 

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

 

 

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

 

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die zu erläutern sind, wird auf 50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

 

 

 

Anklam, den                                                                              

Siegel                 

 

                         

Michael Galander

Bürgermeister

 

 

 

 

Hinweis:

 

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am .......... wie folgt bekanntgegeben worden:

 

Die vorstehende 2.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten

 

Mo., Di., Do. und Fr.  von   9.00 bis 12.00 Uhr und

Di.    von 13.30 bis 18.00 Uhr und

Do.    von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

im Rathaus, Markt 3, 17389 Anklam, Zimmer 14, öffentlich aus.

 

 

Anklam, den                

 

 

 

 

Michael Galander

Bürgermeister

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

 

1. Die Hansestadt Anklam hat entsprechend §§ 45-47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu

erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und

Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für

die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat und gegebenenfalls

erforderliche rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigungen erteilt worden sind. Die Verwaltung

ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

2. Die Erarbeitung einer 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 nach § 48 KV M-V war geboten, da die Planung für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits im Jahr 2019 erfolgte und sich zwischenzeitlich viele Änderungen bzw. neue Erkenntnisse ergeben haben.


Ein- und Auszahlungen wurden entsprechend der aktuellen Erkenntnisse angepasst.

 

Unter anderem wurden Änderungen der Schlüsselzuweisung, Kreisumlage sowie der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer berücksichtigt.

Dies zog eine Korrektur zu den Planansätzen in 2021 in Höhe von insgesamt von -918.926 € mit sich.

 

Die Erträge haben sich insgesamt um 825.400 € erhöht und die Aufwendungen um

1.235.500 €. Dennoch ist der Ergebnishaushalt durch die Entnahme von Rücklagen unterjährig ausgeglichen.

 

Des Weiteren werden Flugplatz und Binnenhafen seit dem 01.01.2021 als nachgeordnete Einrichtungen im städtischen Haushalt weitestgehend aufwandsneutral abgebildet.

 

Durch die Nachtragsplanung hat sich der Kreditbedarf für Investitionen minimal geändert,

dieser beläuft sich nunmehr  auf 2.933.945 €. Dies ist ein leichter Mehrbedarf von 18.845 €, da mit der Haushaltsverfügung vom 03.07.2020 bereits 2.915.100 € genehmigt wurden.

 

Als wesentliche Veränderung bei den Investitionsmaßnahmen sind das Ikareum, der Schulcampus, die Schwimmhalle, der Neubau der Betriebshofhalle, Erschließungsmaßnahmen im Mittelfeld sowie die Digitalisierung der Schulen zu benennen. Die Mehrauszahlungen

werden u.a. durch Grundstücksverkäufe gedeckt.

 

Die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung von 7.807.400 € auf 29.227.800 € bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Diese Erhöhung ergibt sich hauptsächlich aus den planmäßigen Bauvorhaben Neubau Schulcampus und Ikareum.                                                 

 

 

3. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes ist für 2021 gelungen.

 

Der Finanzhaushalt weist im Haushaltsjahr 2021 kein Defizit aus.

Es ergibt sich ein Überschuss beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von 1.033.400 EUR aus.

 

4. Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2024 wird die vorzutragende Deckungslücke im Ergebnishaushalt bei Berücksichtigung von Rücklagenänderungen auf

rd. 16 Mio € anwachsen. Die Rücklagenentnahme verhindert einen Aufbau des Eigenkapitals um rd. 6,4 Mio € im Betrachtungszeitraum.

Im Finanzhaushalt ist das vorzutragende per 31.12.2018 aufgelaufene Defizit beim Saldo der

ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in

Höhe von -4,7 Mio EUR bereits durch voraussichtliche Überschüsse in den vorläufigen Finanzrechnungen in 2019 und 2020 auf -2,8 Mio EUR reduziert. Mit der vorliegenden Finanzplanung ist eine diesbezügliche Entschuldung in 2022 möglich, soweit es gelingt, die Finanzrechnungen so wie geplant unterjährig mit Überschüssen abzuschließen.

 

5. Der tatsächliche Bedarf an Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit lag im Haushaltsjahr 2020 bei 10 Mio €. Er wird bis Ende 2024 zur Sicherung der unterjährigen Zahlungsfähigkeit als möglicher Rahmen auf 7,5 Mio € kalkuliert.

 

6. Wesentliche Ursachen der defizitären Haushaltslage

o unzureichende Finanzausstattung durch das Land

o Umlagen an den Landkreis gestiegen (Kreisumlage)

o Altfehlbetragsumlage

o steigende Tarife bei Bewirtschaftungskosten

o hoher und wachsender Unterhaltungsstau bedingt hohen Unterhaltungsaufwand

o Personalkostensteigerungen

o Corona-Pandemie

 

In Grenzen beeinflussbar und weiter zu optimieren sind hingegen:

o die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

o die Bewirtschaftungskosten

o die Realsteuerhebesätze

o das Engagement der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen

 

7. Der tatsächliche Bedarf an Investitionen ist deutlich größer als im Investitionsplan

abgebildet.

Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage wird man auch in den nächsten Jahren

diesen Bedarf nur teilweise planungsseitig veranschlagen können. Aktuell bleiben die

Sanierung der Schwimmhalle, die Errichtung eines Schulcampus in der Innenstadt, sowie der

Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum und die Digitalisierung der Schulen die wichtigsten Investitionsvorhaben der Stadt. Größere investive Maßnahmen in 2021 sind folgende, wobei

die Maßnahmen im ersten Absatz umfangreich gefördert werden.

 

o Schulcampus (1.000 T€)

o Ersatzneubau Schwimmhalle (5.211 T€)

o Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum (7.534 T€)

o Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit erforderlicher Technik, Fahrzeugen und

Planung Halle (783 T€)

o Ausbau der Straßenbeleuchtung (250 T€)

o Fortsetzung Ausbau Gellendiner Weg (650 T€)

o Ausbau Max-Planck-Straße (650 T€)

o Kreisverkehr Lübecker Straße/Friedländer Landstraße (200 T€)

o Ausbau Diebsteig (190 T€)

o die Eigenanteile für die Maßnahmen der Städtebauförderung (1.063 T€)

o Sanierung Rollschuhbahn (350 T€)

o Digitalisierung der Schulen (846 T€)

o Erwerb von Spielgeräten für die Schulen (337 T€)

o Sanierung des Theaters (115 T€)

 

o Schulgebäude Grundschule „Gebrüder Grimm“ (100 T€)

o Schulgebäude Realschule „Friedrich Schiller“ (100 T€)

o Sanierung Sporthalle Eichenweg (140 T€)

o weitere Erschließung Wohngebiet Mittelfeld (1.100 T€)

o Neubau einer Halle für den Betriebshof (1.480 T€)

o Kreisverkehr Leipziger Allee/Friedländer Land-, Straße (450 T€)

 

In einem Umfang von fast 18,5 Mio € werden investive Auszahlungsermächtigungen von

2020 nach 2021 für verschiedene Investitionsmaßnahmen übertragen, weil die für 2020

geplanten Maßnahmen u.a. durch eine späte Haushaltsgenehmigung nicht oder nicht

vollständig umgesetzt werden konnten. Größere Posten dabei sind:

o Schulcampus (9.883 T€)

o Neubau einer Halle für den Betriebshof (441 T€)

o Investitionszuwendung für Neubau einer Kita (2.269 T€)

o Ausbau Straßenbeleuchtung (1.320 T€)

o Gellendiner Weg (437 T€)

o Diebsteig (467 T€)

o Kreisverkehr Lübecker Straße/Friedländer Landstraße (430 T€)

o Erschließung Mittelfeld (518 T€)

o Erschließung Industriegebiet Lilienthalring (813 T€)

o Feuerwehrfahrzeug LF 10 (381 T€)

 

Dafür stehen Kreditermächtigungen, Einnahmen aus Förderungen und positive investive

Vorträge aus Vorjahren bis 2020 zur Verfügung.

 

8. Im Übrigen wird zur Erlangung eines Gesamtüberblicks auf die Ausführungen im Vorbericht

und in den Anlagen verwiesen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

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Anlagen:

 

2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Band I

2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Band II (Bericht über die Beteiligungen)

2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Planungsdaten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Band I (5770 KB)      
Anlage 2 2 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Band II (Bericht über die Beteiligungen) (32110 KB)      
Anlage 3 3 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 - Planungsdaten (1016 KB)