Drucksache - 2020/FB1/421-001  

Betreff: Antrag der IfA zur Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1. Christian Schröder
2. Fraktionsvorsitz
Bezüglich:
2020/FB1/421
Federführend:Fraktion IfA Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Antrag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“.
  2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

Dieser wirkt darauf hin, dass Parkflächen nicht sichtbar zur Straßenseite angelegt werden und das sich neue Gebäude in den Straßenzug harmonisch einfügen. Möglicherweise kann der Erhalt alter Giebelfassaden oder die Anwendung neuer Klinkerelemente eine entsprechende angenehme Bebauung ermöglichen, die sich an das Stadtbild anpasst.

  1. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

Stammbaum:
2020/FB1/421   Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2020/FB1/421-001   Antrag der IfA zur Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fraktion IfA   Antrag
2020/FB1/421-002   Antrag der CDU zur Beschlussvorlage Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fraktion CDU   Antrag