Drucksache - 2021/FB1/450  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B2-2021 "Wohngebiet Am Bock" in Verbindung mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
16.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-02-01 Planbereich Übersicht  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines                             Bebauungsplanes 2-2021 „Wohngebiet Am Bock“.

2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die

 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.  

 

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Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam besitzt durch ihre zentrale Lage sowie das reizvolle naturnahe Umfeld eine besondere Qualität als Wohnstandort.

Im gesamten Stadtgebiet sind die vorhandenen Wohngebiete nahezu bebaut.

Mit den noch unbebauten Grundstücken kann nur noch kurzfristig der Bedarf an Wohngrundstücken gedeckt werden.

Um der Nachfrage nach geeigneten Grundstücken zur Wohnbebauung gerecht zu werden, plant die Hansestadt Anklam den Bereich westlich der bereits bestehenden Wohnbebauung Am Bock mit einem Wohngebiet zu überplanen.

Das Plangebiet ist ca. 13,3 ha groß. Die Planung soll sich angemessen und bedarfsgerecht an die vorhandene Bebauung anpassen.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen zum Teil als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten, zum Teil als Flächen für die Landwirtschaft und zu einem geringen Anteil als gemischte Bauflächen aus.

 

Zur Realisierung der Entstehung eines neuen Wohngebietes sind Baurechte zu schaffen.

Die Schaffung dieser Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.

 

Der Vorlage wird ein Übersichtsplan des Planbereiches beigefügt.

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Haushaltsstelle „Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen“ Konto 5625500 stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen:

 

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-02-01 Planbereich Übersicht (331 KB)