Drucksache - 2021/FB1/446  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2021 "Nahversorgungszentrum Kleinbahnweg" in Verbindung mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
16.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
Anlagen:
2021-02-01 Übersicht Planbereich  
2021-01-27 NVZ - AC Anklam-Center - Antrag auf Aufstellung  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2021 „Nahversorgungszentrum Kleinbahnweg“.

2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.

3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 15.01.2021, eingegangen am 18.01.2021, hat die Grundbesitzprojekt Nahversorgungszentrum Anklam GmbH die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.

Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich der Pasewalker Allee entlang des Kleinbahnweges.

Mit dem angestrebten Planungsverfahren sollen Baurechte zur Errichtung eines Nahversorgungszentrum AC Anklam-Center geschaffen werden. Ein Planungsentwurf ist dem beiliegendem Antrag zu entnehmen.

 

Gemäß der 1. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam wird der betroffene Bereich nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als gemischte Bauflächen (M) ausgewiesen.

Da das Vorhaben innerhalb der bestehenden Festsetzungen (M) nicht zugelassen werden kann, muss für den Standort ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO ausgewiesen werden.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.

 

Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.

Der Vorlage werden der Antrag des Vorhabenträgers und ein Übersichtsplan beigefügt.

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlagen:

 

Übersicht Planbereich

Antrag der Grundbesitzprojekt Nahversorgungszentrum Anklam GmbH vom 15.01.2021

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-02-01 Übersicht Planbereich (373 KB)      
Anlage 2 2 2021-01-27 NVZ - AC Anklam-Center - Antrag auf Aufstellung (1084 KB)