Drucksache - 2020/RPA/027  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Wienholz, Susanne
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
15.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 20.01.2021  
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 vom 20.01.2021  
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Hansestadt Anklam  
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Hansestadt Anklam (Gesamtdokument Anlagen 1-3)  

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 fest.

 

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Sachdarstellung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Grund für die Einschränkung ist u.a., dass für die Ausgabe von Mustern teilweise Korrekturen erfolgen mussten. Der Prüfbericht sowie der Prüfvermerk einschließlich des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Das Bilanzvolumen zum 31.12.2018 beträgt 141.353.002,87 €.

 

Die Ergebnisrechnung wies ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i.H.v.

544.674,57 € aus. Es wurde eine Finanzausgleichsrücklage i.H.v. 1.654.354,06 € gebildet.

Des Weiteren erfolgten eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

(1.405.197,11 €) und Entnahmen aus der allg. Kapitalrücklage für die Aufwendungen

im Zusammenhang mit der Altfehlbetragsumlage (95.560,76 €), sowie die Übergabe

von Kleinstflächen von der BVVG im Rahmen des Vermögenszuordnungsgesetzes (956,48 €),

so dass nach Veränderung der Rücklagen ein Jahresergebnis von 390.121,90 €

ausgewiesen wird. Die Ergebnisrechnung ist somit unterjährig ausgeglichen.

 

Aus den Jahren 2014-2016 existiert bereits ein negativer Ergebnisvortrag i.H.v.

11.248.758,91 € (Jahresfehlbetrag aus 2014 -1.417.977,89 €, aus 2015 -6.009.769,58 € und

aus 2016 ein Jahresfehlbetrag i.H.v. -3.821.011,44 €). Das Jahresergebnis 2017 war

ausglichen. Diese Beträge sind im Jahresabschluss 2018 kumuliert als Ergebnis-

vortrag ausgewiesen. Somit ist die Ergebnisrechnung insgesamt nicht ausgeglichen und

der Ergebnisvortrag weiter auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Grund für das doch recht positive unterjährige Ergebnis sind u.a. höhere Gewerbesteuereinnahmen als geplant (+1.183 T€), höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken (Wald – und Sumpfflächen) (+604 T€), Erträge aus der Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten für Grabnutzungsgebühren (+351 T€) und einer nicht geplanten Zuweisung aus dem kommunalen Entschuldungsfonds (793 T€). 

 

Die Finanzrechnung 2018 ist unterjährig ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen

und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 2.370.843,19 € und reicht aus,

um planmäßige Tilgungen von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen in Höhe von 519.863,60 € zu decken.

 

Unter Berücksichtigung des Vortrags aus 2017 i.H.v. -4.915.483,25 € schließt

die Finanzrechnung insgesamt mit einem Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur

Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31.12.2018 i.H.v. 7.260.072,75 € ab (liquide

Mittel: 45.672,75 €; Kassenkredit: 7.214.400,00 €).

 

Die Finanzrechnung ist demnach unterjährig ausgeglichen, aber insgesamt, auf Grund

des negativen Vortrags, nicht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 zu empfehlen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

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Anlagen:

Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 20.01.2021

 

Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 vom 20.01.2021

 

Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Hansestadt Anklam

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 20.01.2021 (915 KB)      
Anlage 4 2 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2018 vom 20.01.2021 (2498 KB)      
Anlage 3 3 Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Hansestadt Anklam (5779 KB)      
Anlage 5 4 Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Hansestadt Anklam (Gesamtdokument Anlagen 1-3) (10474 KB)