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Antrag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, dass keine eigenen Verfügungen durch die Stadtverwaltung bezüglich der Sportstätten erlassen werden. Die Landesverfügung und die Kreisverfügungen sind bindend.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag CDU Original (70 KB) |