Drucksache - 2020/BM/372  

Betreff: Genehmigung einer ÜPL - Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
03.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.08.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe, für das Haushaltsjahr 2020, in Höhe von 8.700,00 EUR zu Gunsten des Produktkontos 11101 – 5625000 Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten.

 

Die Deckung erfolgt, für das Haushaltsjahr 2020, aus dem Konto 11102 – 5696000 Städtepartnerschaften (Kosten für Dritte).

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Im Zuge der Haushaltsplanung (Sep-Nov 2019) für den Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgte die Mittelanmeldung für das Produktkonto 5625000 Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten in Höhe von 12.000 EUR. Die Höhe der Mittelanmeldung beruhte u.a. auf Werten aus Vorjahren, zu dem Zeitpunkt zu erwartenden Inanspruchnahmen.
Die Kontenplanung wurde Ende November/Anfang Dezember 2019 mit den Beratungsgesprächen der Fachbereiche abgeschlossen. Danach wurden die Konten für Neubearbeitungen oder Nachmeldungen gesperrt.

 

Im Dezember 2019 hat der Bürgermeister einen Anwaltsberatungsvertrag mit einer Kanzlei abgeschlossen. Eine kontinuierliche Rechtsberatung sollte damit sichergestellt werden.

Eine Korrektur der Mittelanmeldung war wegen der Bearbeitungssperre nach den Beratungsgesprächen der Fachbereiche und der darauf aufbauenden Weiterbe-/erarbeitung der Haushaltssatzung nicht mehr möglich.  

 

Eine überplanmäßige Ausgabe für 2020, ebenso in 2021, ist zwingend erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

    2020 (Stand 20.07.2020)   2021 (nachrichtlich)             

 

Planansatz   12.000,00 EURO    12.000,00 EURO

Angeordnet   12.450,00 EURO           00,00 EURO             

zur Verfügung          00,00 EURO    12.000,00 EURO

 

Bedarf (Gesamtjahr)  21.150,00 EURO*    21.420,00 EURO

            

 

ÜPL      8.700,00 EURO      9.420,00 EURO

 

* abgesenkter Mehrwertsteuersatz ab 01.07.2020 berücksichtigt                                                                                                         

 

 

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