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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-2017
„Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entsprechend
der Anlage 2 geändert wird.
2. Die Stadtvertretung beschließt, dass die vertraglichen Vereinbarungen des § 9
„Kostentragung“ des städtebaulichen Vertrages vom 02.04.2019 zwischen der Hansestadt
Anklam und der Cosun Beet Company (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) dahingehend
geändert werden, dass die Hansestadt Anklam von sämtlichen Kosten, die im
Zusammenhang mit der Bearbeitung und Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2017
„Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“, freigehalten wird..
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 08.08.2017 stellte die Suiker Unie GmbH & Co.KG (jetzt Cosun Beet Company) den Antrag in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Anklam einen Bebauungsplan zu entwickeln, um den Standort der Zuckerfabrik zukünftig zu sichern.
Am 21.11.2017 wurde in einer Beratung mit den Vertretern der Suiker Unie GmbH & Co.KG (jetzt Cosun Beet Company), dem Planungsbüro Neuhaus & Partner, sowie der Hansestadt Anklam die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ festgelegt. Zeitnah stellte die Suiker Unie GmbH & Co.KG (jetzt Cosun Beet Company) mit Schreiben vom 29.12.2017 einen Antrag auf wesentliche Änderung gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern. Mit Genehmigungsbescheid vom 12.12.2019 wurde die 1. Teilgenehmigung für eine wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes der Zuckerfabrik Anklam erteilt. Die 2. Teilgenehmigung soll zeitnah folgen, wofür als Voraussetzung ein verbindlicher Bebauungsplan für das entsprechende Gebiet aufgestellt sein muss.
Im Zuge der Erarbeitung der sich aus dem Bebauungsplan ergebenden notwendigen fachlichen Gutachten stellte sich heraus, dass auf Grund der Größe des Umgriff des Bebauungsplanes
1-2017 die Erstellung der Gutachten nicht in dem von der Suiker Unie GmbH & Co.KG (jetzt Cosun Beet Company) vorgegebenen Zeitrahmen zu verwirklichen ist.
Zum Zwecke der Beschleunigung des Verfahrens und auf Wunsch der Cosun Beet Company ist der Umgriff des Bebauungsplanes 1-2017 daher verkleinert worden.
Da auf Grund der Verkleinerung des Umgriffs fast ausschließlich die Flächen der Cosun Beet Company betroffen sind, ist eine Anpassung der vertraglichen Regelungen des städtebaulichen Vertrages erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
keine (nach Änderung des städtebaulichen Vertrages)
Anlagen:
Anlage 1 bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlage 2 geänderter Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlage 3 Flurstücksübersicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplanes (767 KB) | ||||
2 | Anlage 2 geänderter Geltungsbereich des Bebauungsplanes (2095 KB) | ||||
3 | Anlage 3 Flurstücksübersicht (179 KB) |